Vertrag

Ein Vertrag ist eine (oft, aber nicht notwendigerweise juristische) Abmachung zwischen Personen. Er kann Teilverträge enthalten, welche selbst wieder Verträge sind. Sie entsprechen somit dem Composite-Pattern (siehe Design Patterns : Erich Gamma, Richard Helm, Ralph Johnson, John Vlissides, Addison Wesely, 1995, S. 163). In jedem Vertrag ist festgehalten, welchem Vertrag er untergeordnet ist.

Es gibt viele Möglichkeiten der Modellierung; zum Beispiel :

Personen sind Mitarbeiter von Firmen und haben mit diesen Arbeitsverträge.
Firmen schliessen mit den Pensionskassen Anschluss-Verträge ab, welche in der Regel Unterverträge enthalten. Dadurch entstehen indirekt Verträge zwischen Personen und Pensionskassen (Personen-Verträge), welche wir als Unterverträge des Vertrages zwischen der Firma und der Pensionskasse (Firma-Vertrag) ansehen.
Jeder ausserplanmässige Leistungsfall aus einem Vertrag impliziert einen neuen Vertrag (in der Regel auf der gleichen Stufe wie der auslösende Vertrag). So entsteht bei Invalidität ein neuer Vertrag, der alte läuft gegebenenfalls vermindert weiter. Es lässt sich zu jedem Vertrag ein Vorgänger-Vertrag angeben, aus welchem er erwuchs. Auch für planmässige Änderungen, wie der Übergang zu einer Altersrente, kann ein neuer Vertrag sinnvoll sein, wenn z.B. eine Teilzeitbeschäftigung weiterhin betrieben wird.
Es gäbe noch eine Menge weiterer möglicher Verträge, z.B. Eheverträge zwischen Personen. Wir benötigen diese aber nicht, uns reicht die Kenntnis der Existenz der Beziehung.