Vertrag
Ein Vertrag ist eine (oft, aber nicht notwendigerweise
juristische) Abmachung zwischen Personen. Er kann Teilverträge enthalten,
welche selbst wieder Verträge sind. Sie entsprechen somit dem
Composite-Pattern (siehe Design Patterns : Erich Gamma, Richard Helm, Ralph
Johnson, John Vlissides, Addison Wesely, 1995, S. 163). In jedem Vertrag ist
festgehalten, welchem Vertrag er untergeordnet ist.

Es gibt viele Möglichkeiten der Modellierung; zum
Beispiel :
 | Personen sind Mitarbeiter von Firmen und haben mit diesen
Arbeitsverträge. |
 | Firmen schliessen mit den Pensionskassen Anschluss-Verträge ab,
welche in der Regel Unterverträge enthalten. Dadurch entstehen indirekt
Verträge zwischen Personen und Pensionskassen (Personen-Verträge),
welche wir als Unterverträge des Vertrages zwischen der Firma und der
Pensionskasse (Firma-Vertrag) ansehen. |
 | Jeder ausserplanmässige Leistungsfall aus einem Vertrag impliziert
einen neuen Vertrag (in der Regel auf der gleichen Stufe wie der
auslösende Vertrag). So entsteht bei Invalidität ein neuer
Vertrag, der alte läuft gegebenenfalls vermindert weiter. Es lässt
sich zu jedem Vertrag ein Vorgänger-Vertrag angeben, aus welchem er
erwuchs. Auch für planmässige Änderungen, wie der
Übergang zu einer Altersrente, kann ein neuer Vertrag sinnvoll sein,
wenn z.B. eine Teilzeitbeschäftigung weiterhin betrieben wird. |
 | Es gäbe noch eine Menge weiterer möglicher Verträge, z.B.
Eheverträge zwischen Personen. Wir benötigen diese aber nicht, uns
reicht die Kenntnis der Existenz der Beziehung. |
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